Koblenz, Deutsches Eck

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Hier finden sie aktuelle Nachrichten und Pressemeldungen rund um die FDP-Ratsfraktion Koblenz

17.09.2022

Pressemitteilung

FDP kritisiert Eilentscheidung der Stadt Koblenz

Ausbaubeiträge: Externer Dienstleister kostet knapp 630.000 Euro

 

Kritik üben die FDP-Ratsfraktion und der FDP-Kreisverband Koblenz an einer Eilentscheidung der Stadt Koblenz zur Beauftragung eines privaten Dienstleisters bei der Umsetzung der Wiederkehrenden Ausbaubeträge in Koblenz. „Es werden nun Steuergelder von 629.000 € aufgewendet, nur um die ohnehin in Koblenz umstrittenen wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge umsetzten zu können“, kritisiert Christoph Schöll, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion.

Der Grund für die Kritik ist ein Schreiben vom 06. Oktober, mit dem die Ratsfraktionen darüber informiert wurden, dass die Stadtspitze per Eilentscheidung einen Auftrag in Höhe von 629.640 Euro an eine externe Firma vergeben hat, die nun die Grundstücke in den einzelnen Abrechnungsgebieten bewerten soll, um eine Datengrundlage für die künftigen Abrechnungen zu erhalten. „Wir und die weiteren Fraktionen im Koblenzer Rat sind vorab in den Gremien nicht über diese Vergabe an einen privaten Dienstleister informiert worden“, sagt Schöll, der über dieses Vorgehen genau wie sein Fraktionskollege David Hennchen am vergangenen Freitag per Briefpost informiert wurde.

„Die FDP hat von Anfang an davor gewarnt, dass die von der Landesregierung vorgegebene Umstellung der einmaligen Ausbaubeiträge auf die wiederkehrenden Beiträge einem bürokratischen Monster gleicht und den Steuerzahler am Ende teuer zu stehen kommt“, sagt Sven Schillings, Vorsitzender des FDP-Kreisverband Koblenz. „Die Eilentscheidung des Stadtvorstandes gibt uns darin leider Recht, denn die Verwaltung erklärt in ihrem Schreiben eindeutig, dass unabhängig von den bereits zusätzlichen drei Planstellen ein externer Dienstleister eingeschaltet werden muss, weil die Stadt den irrsinnigen Aufwand selbst nicht leisten kann“, so Schillings.

Die Vergabe an den privaten Dienstleister musste europaweit ausgeschrieben werden; Submissionstermin war der 17. August, ein Präsentationstermin fand am 17. September statt. Einziger Bieter war die Caigos GmbH, die den Auftrag auch erhalten hat. Da deren Angebot nur bis 17. Oktober bindend ist, ein Verstreichen der Frist aber laut Verwaltung Verzögerungen und Einnahmeverluste mit sich bringen würde, ist laut Stadtvorstand „eine Eilentscheidung zur Beauftragung unabweisbar“. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass „für die rechtlichen Bewertung der zu bildenden Abrechnungsgebiete und Grundstücke“ im Haushaltsplan bereits 405.000 Euro enthalten sind, der jetzige Mehrbedarf also realiter rund 224.000 Euro betrage. Zudem werde die Landesregierung der Stadt einen gewichtigen Teil der Kosten erstatten.

Auch David Hennchen lässt diese Argumente nicht gelten: „Hier werden für einen ungeheuren bürokratischen Aufwand, der dem Bürger am Ende nichts bringt, Steuergelder zum Fenster rausgeworfen und vermutlich auch Stellen geschaffen, die man sich sonst hätte sparen können. Und das in einer Zeit, wo Kommunen und Bürger jeden Euro zweimal umdrehen müssen.“ David Hennchen erinnert daran, „dass wir vormals eine Ausbaubeitragssatzung in Koblenz hatten und nun 34 Satzungen für 34 Abrechnungsgebiete. Wesentlich gerechter und effizienter ist die steuerfinanzierte Straßensanierung“.

„Wir sind mittlerweile davon überzeugt, dass der landesweite Verwaltungsaufwand für die wiederkehrenden Beiträge an die Höhe der Anliegerbeiträge heranreicht“, kritisiert Sven Schillings. „Die rheinland-pfälzische Landesregierung sollt nach Nordrhein-Westfalen schauen. Dort wurden die Ausbaubeträge wie in vielen anderen Bundesländern unlängst abgeschafft und dies in einem parteiübergreifenden Konsens“, so der FDP-Kreisvorsitzende.

 

 

17.02.2022

Pressemitteilung der FDP-Fraktion

 

FDP kritisiert die Abrechnung von Ausbaumaßnahmen am Wallersheimer Weg mit hohen Einmalbeiträgen

 

Bürger erwarten Gleichbehandlung auch bei bereits begonnenen Projekten

 

Deutliche Kritik an der geplanten Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen im Bereich Wallersheim Weg kommt von der FDP-Ratsfraktion und dem Kreisverband Koblenz. „Nach der Umstellung auf die Wiederkehrenden Beiträge (WKB) im Mai 2020 habe ich im Rat mehrfach die Frage gestellt, wie wir der Bevölkerung erklären wollen, Altprojekte mit Einmalbeiträgen und hohen Belastungen für die Betroffenen abzurechnen, während Anlieger bei neuen Maßnahmen mit den WKB nur ein Bruchteil dessen zahlen, was nun auf die Anlieger des Wallersheimer Wegs zukommt“, so Christoph Schöll, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion. „Die stereotype Antwort des Baudezernenten, man handele nach Recht und Gesetz, mag möglicherweise juristisch zutreffend sein, hilft jedoch den betroffenen Bürgern nicht weiter, die darin eine Ungleichbehandlung sehen“, kritisiert Schöll.

 

Ähnliche Diskussionen würden nun bei vielen weiteren Ausbaumaßnahmen in Koblenz geführt, die noch mit Einmalbeiträgen abgerechnet werden müssen, weil Planungsaufwand bereits in den Jahren vor der Gesetzesänderung entstanden sei.

 

„Aber auch die WKB führen in vielen Kommunen aufgrund des explodierenden Erhebungsaufwandes und der Ungerechtigkeiten aufgrund der unterschiedliche Größe von Abrechnungsgebieten weiterhin zu Diskussionen“, meint David Hennchen, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion. Deswegen fordere die FDP Koblenz weiterhin die generelle Abschaffung der Ausbaubeiträge.

 

„Vor dem Hintergrund hoher Überschüsse im Landeshaushalt von jeweils über 800 Millionen Euro vor der Pandemie und eines Überschusses von 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2021 setzen wir uns weiter für die Abschaffung des anachronistischen Ausbaubeitragswesens ein“, kündigt Sven Schillings als Vorsitzender des FDP Kreisverbandes einen erneuten Antrag auf Abschaffung der Ausbaubeiträge für den am 05.03.2022 anstehenden Landesparteitag an.

 

 

 

 

14.02.2022

Pressemitteilung der FDP-Fraktion

FDP setzt sich für schnellere Modernisierung der Bahnhöfe ein

 

 

Koblenz. Der Rat der Stadt Koblenz hat in seiner Sitzung am 03.02.2022 den überfraktionell auf Zuspruch stoßenden Antrag der Fraktion der Freien Demokraten in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität wird sich daher in seiner Sitzung am 22.03.2022 mit einer detaillierten Berichterstattung zu allen Koblenzer Bahnstationen befassen.

 

Bis Ende 2031 sollen insgesamt 587 Millionen Euro zur Modernisierung in Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz <https://www.zeit.de/thema/rheinland-pfalz>  fließen. Darauf haben sich das Land Rheinland-Pfalz, die Deutsche Bahn und die Zweckverbände SPNV-Nord und SPNV-Süd geeinigt. Mehr als 130 Bahnhöfe sollen sukzessive ausgebaut und modernisiert werden, um sie attraktiver für die Reisenden zu machen. Dazu gehörten auch barrierefreie Zugänge.

 

Die Verbesserungen von denen rund 180.000 Reisende profitieren werden dabei gemäß der Rahmenvereinbarung und dem Tausend-Bahnhöfe-Förderprogramm des Bundes sowohl aus Bundes-, Landes- sowie Eigenmitteln der Deutschen Bahn respektive der Station & Service AG finanziert. Aber auch die Kommunen sind gefordert.

 

Christian Kipping, Mitglieder der erweiterten FDP-Fraktion und Stellvertretender Vorsitzender des FDP-Ortsverbands Koblenz NordWest, betont die Notwendigkeit der baldigen Umsetzung nicht nur für die Bundesgartenschau in sieben Jahren, sondern einen attraktiven, stabilen und überregionalen Nahverkehr für Koblenz insgesamt. Gerade die Koblenzer Stadtteilbahnhöfe sind in einem bedauernswerten Zustand, so Kipping weiter.

 

Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass attraktive Bahnverbindungen innerhalb von Koblenz ein zentraler Baustein des städtischen ÖPNVs werden müssen und dazu gehören auch attraktive und gut erreichbare Bahnhöfe. Diese müssen zu smarten Mobilitätspunkten mit angrenzenden Bushaltestellen und Fahrradabstellplätzen werden, ist sich die FDP-Fraktion sicher.

 

FDP-Stadtrat David Hennchen begründete den Antrag mit dem Ziel die bauliche Planung und Umsetzung zu forcieren, Mobilität für jeden, insbesondere auch mobilitätseingeschränkte Menschen zu verbessern. Hierbei müsse die Ausschöpfung von Synergieeffekten und der Austausch zwischen den Bund, Land, dem Zweckverband SPNV RLP Nord, und der Deutschen Bahn seitens der Stadt Koblenz intensiviert werden. Hennchen sieht ein gutes Signal in der positiven Befassung des Rates mit dem Thema.

 

Die FDP-Fraktion begrüßt ausdrücklich, die bereits von der Stadt mit den Beteiligten geführten Dialoge und das auch die Stadtteile Goldgrube, Rauental, Güls und Horchheim im Blick sind. 

 

Laut Stellungnahme der Verwaltung sollen die dringend benötigte Bahnsteigverlängerung am Bahnhof Stadtmitte und Verbesserung der Barrierefreiheit am Hauptbahnhof in den nächsten Jahren erfolgen. Eine Teilmodernisierung des Bahnhofs Lützel ist laut Stadtverwaltung nicht vor 2030 angedacht. Für den Bahnhof in Ehrenbreitstein gibt es aktuell gar keine Pläne, obwohl dieser auch wichtig für die BUGA 2029 wird.

 

Die Freien Demokraten werden als Stadtratsfraktion, wie auch auf Landes- und Bundesebene weiter konstruktiv aufs Tempo drücken für attraktive Bahnhöfe als Tor zur Stadt.

 

 

FDP-Stadtratsfraktion Koblenz

 

 

 

 

 

02.11.2021

Pressemitteilung der FDP-Fraktion

Immobilieneigentum in Koblenz bald nur noch für finanziell Privilegierte?

               

                FDP-Ratsfraktion kritisiert Wohnungspolitik in Koblenz

               

Der Jahresbericht des Gutachterausschusses der Stadt Koblenz beweist es: Nach den stetigen Preissteigerungen der Vorjahre kam es im Jahre 2020 zu einer Preisexplosion in fast allen Teilmärkten. „Es scheint so, dass Immobilieneigentum in Koblenz immer mehr finanziell privilegierten Schichten vorbehalten bleibt“, kommentiert Christoph Schöll, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion, die Entwicklung der vergangenen Jahre. Der Preissprung bei gebrauchten Einfamilienhäusern von 360.000 auf 450.000 € sei erschreckend und dokumentiere das Versagen der Kommunalpolitik bei der Bereitstellung von Flächen für Eigenheime. Auch bei den Reihenhäusern, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäusern sind die Preise gewaltig gestiegen. „Diese Entwicklung ist seit Jahren absehbar und wir haben nicht genügend gegengesteuert, um die jetzt anstehenden Situation abzuwenden“, kritisiert Schöll.        

„Die in der Entwicklung befindlichen Projekte in den Bereichen Fritschkaserne und Königsbach müssen forciert werden, um den Markt zu entspannen“, fordert Schöll. „Bauen, bauen, bauen“, sei das Gebot der Stunde. „Jahrelange Genehmigungsverfahren können wir uns jetzt nicht mehr leisten, denn wenn diese Entwicklung so weitergeht, wird der Traum vieler Familien vom Eigenheim in Koblenz endgültig ausgeträumt sein“, so das FDP-Ratsmitglied. Bereits jetzt seien massive Ausweichbewegungen ins Umland zu beobachten, obwohl sich die meisten Familien viel lieber in Koblenz ansiedeln würden.        

Eine weitere Gefahr für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum drohe von den ebenfalls explodierenden Baupreisen. „Im Umfeld von Koblenz sehen wir erste Entwicklungen zur Streichung von Bauvorhaben, da die Baukosten nicht mehr im Verhältnis zu den Marktpreisen stehen“, so Schöll. Wenn ein Investor für eine Wohnungseigentumsanlage Grundstücks- und Baukosten von 3.000€ pro Quadratmeter oder mehr in einem Markt kalkulieren müsse, in dem ähnliche Verkaufspreise herrschen, würden Vorhaben nicht umgesetzt. Dieser Prozess, so Schöll, sei bereits im Gange. Dass die Baukosten wieder zurückgehen, glaubt der Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht nicht. Im Gegenteil: „Weiter erhöhte Anforderungen wie die zu erwartenden bundesweite Verpflichtung zur Ausstattung aller Wohnimmobilien mit Photovoltaikanlagen werden das Bauen weiter verteuern“, so Schöll.            

Bei den Mietpreisen bewege sich Koblenz zwar noch unter den Werten der Metropolregionen; gleichwohl herrsche im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in Koblenz seit Jahrzehnten fast Stillstand, während andere Städte wie Mainz längst reagiert hätten und die Bevölkerung mit günstigerem Wohnraum versorgen.  „Auch hier haben wir viel zu lange nichts getan“ kritisiert Schöll. „Die Diskussionen im Rat zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sind hilflos und fernab von den Realitäten des Marktes“, so der FDP-Chef abschließend.

 

               

 

14.10.2021

 

FDP-Pressemitteilung „E-Bike-Verleihstationen“

Mobilität an Rhein und Mosel fördern

FDP fordert Bewerbungsverfahren zum Betrieb von Selbstverleihsystemen mit E-Bikes

„Der Stadt Koblenz fehlt ein öffentliches E-Bike-Fahrradverleihsystem“, kritisiert Friedhelm Pieper, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion. Es handelt sich dabei um eine Form des Fahrradverleihs, bei dem die Fahrräder an öffentlich zugänglichen Stationen zur Verfügung stehen. Diese Systeme werden, so die FDP-Ratsfraktion von Herstellern, Vertreibern, Verkehrsverbunden, Unternehmen, Kommunen und Kommunalverbänden eingerichtet.

Zurückliegende Vorhaben seien flächendeckend an der Wirtschaftlichkeit gescheitert. Doch dies betreffe die Zeit vor der Elektrifizierung des Radverkehrs. Mittlerweile finde man entsprechende Konzepte in vielen deutschen Städten und Regionen.
„Ein flexibles E-Bike-Verleihsystem erweitert das Nutzungspotential für den Fahrradverkehr enorm. Durch die Elektrifizierung steigt die Reichweite und der Aktionsradius des Radverkehrs deutlich“, so Christoph Schöll, Vorsitzender der FDP im Rat.

„Der öffentliche Personennahverkehr in Koblenz ist im Vergleich zu anderen Städten vergleichbarer Größenordnung defizitär und ohne U-Bahn, S-Bahn oder Straßenbahn“, kritisiert Schöll. Eine gut nutzbare Infrastruktur für E-Bikes komme daher Bürgern zugute, die für den Arbeitsweg, Ausflüge oder Besorgungen einen großen Mobilitätszugewinn verzeichnen; andererseits profitiere auch der Tourismus an Rhein und Mosel. Touristen können sich mit den E-Bikes flexibel und unkompliziert bewegen. Tourenangebote können in Verbindung mit Bus & Bahn genutzt werden, um beim Besuch in Koblenz gänzlich auf das Auto verzichten zu können. Diese gelte um so mehr, so Schöll, in Zeiten explodierender Preise für Stromenergie und Kraftstoffe aller Art.

Nicht zu verwechseln sei das Konzept mit denen der E-Scooter, die dem Stadtbild durch wildes Umherstehen schaden. „Wir bevorzugen die Wahl eines stationsbasierten Systems. Die Räder werden an einer Station geliehen und können an jeder verbundenen Station zurückgegeben werden“, fordert Friedhelm Pieper die Stadt auf, tätig zu werden.

 

14.10.2021

FDP-Pressemitteilung „Dachterrasse Forum Confluentes“

Koblenzer Stadtbild mit attraktiver Dachterrasse verbessern

Ideenwettbewerb zur planerischen Weiterentwicklung der Dachterrasse des „Forum Confluentes“

Die FDP-Stadtratsfraktion beantragt im Stadtrat die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs zur planerischen Weiterentwicklung der Dachterrasse des Forum Confluentes. Zentral in der Koblenzer Innenstadt befindet sich die 2013 eröffnete Dachterrasse auf dem Forum Confluentes. Acht Jahre später zeigt sich die Dachterrasse ebenso grau und karg wie kurz nach der Fertigstellung. „Ein solcher Ort bietet einer Stadt wie Koblenz jedoch Möglichkeiten zur vielseitigeren Nutzung und zur Steigerung der Attraktivität des Stadtbilds“, meint Christoph Schöll, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion.

Aktuell ist die Dachterrasse Corona bedingt geschlossen, soll aber wieder geöffnet werden. Dann kann jeder Besucher gegen eine Gebühr von 1€ mit dem Aufzug oder über Treppen aus dem letzten überbauten Stockwerk Zugang gelangen. Oben angekommen wird man von einem tollen Rundblick über Koblenz empfangen. Das ist allerdings auch alles, wofür sich der Besuch lohnt. Andere Städte machen es uns vor, wie man solche Flächen zum Wohle aller Bürger sinnvoll nutzen kann“, kritisiert, Friedhelm Pieper, stellvertretender Vorsitzender der FDP im Rat.

So finden sich auf vergleichbaren Gebäuden Rooftop-Bars, die die Verpflegung der Besucher ermöglichen oder nach Feierabend zum Verweilen mit Freunden einladen. Ferner könne man Privatveranstaltungen oder Empfänge auf der Dachterrasse ermöglichen.

Die einzige Sitzmöglichkeit besteht aktuell aus den 50cm hohen, kalten Steinstufen. Hier könnten Sitzmöglichkeiten ebenfalls einen Mehrwert für die Besucher der Bibliothek bieten.
 

Die FDP fordert, in einem ersten Schritt einen Ideenwettbewerb, dotiert mit Preisgeldern von 2.000€ (1.Platz), 1.000€ (2. Platz) und 500€ (3. Platz), zur Weiterentwicklung der Dachterrasse. Hier kann der Fachbereich Architektur der Fachhochschule Koblenz einbezogen werden um die Ideen der Studierenden einzubeziehen, so die FDP-Ratsfraktion.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitteilung der FDP-Ratsfraktion vom 06.10.2021

Unser Ratsmitglied Christoph Schöll hat in zahlreichen Ratssitzungen auf die Verwerfungen und Probleme hingewiesen, die sich für die Koblenzer Bürger durch die Umstellung der „einmaligen Ausbaubeiträge“ auf die „Wiederkehrenden Beiträge“ (WKB) ergeben werden. Leider wurden die damit zusammenhängenden Fragen und Probleme auch von der Stadt Koblenz nicht in der gebotenen Transparenz beleuchtet.

Wir klären auf:

 

Problem 1:

In Koblenz befinden sich über 20 Straßenprojekte in der Planung/Ausführung, die aufgrund der bereits vor der Umstellung auf WKB entstandenen Kosten mit Einmalbeiträgen abgerechnet werden müssen. Was werden die Bürger sagen, die dann noch noch mit Beitragszahlen von vielfach weit über 10.000 Euro oder noch viel mehr herangezogen werden, während die Bürger bei neuen Projekten über die WKB nur wenige Hundert Euro zahlen? Eine Frage, auf die wir mehrfach hingewiesen haben und die von der Verwaltung nur damit beantwortet wurde, man handele nach Recht und Gesetz. Die unterschiedliche Heranziehung wird natürlich für großen Unfrieden in der Bevölkerung sorgen.

 

Problem 2:

Durch die unterschiedliche Größe der Abrechnungsgebiete werden die Bürger bei Maßnahmen in kleinen Abrechnungsgebieten wie Bisholder oder Stolzenfels zu weitaus höheren Beiträgen herangezogen, als die Eigentümer in sehr großen Abrechnungsgebieten? In sehr kleinen Abrechnungsgebieten mutieren die WKB dann doch wieder zu Einmalbeiträgen! Wissen das die Koblenzer Bürger?

 

Problem 3:

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die bereits im Jahre 2011 fakultativ möglichen Ausbaubeiträge wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die WKB verfassungsgemäß sind, aber nur unter einer Voraussetzung: Weiterhin muss zwischen jeder einzelnen Ausbaumaßnahme und dem in einem Abrechnungsgebieten gelegenen Grundstück ein Vorteilsbezug herzustellen sein. Die Karthause lässt sich in mindestens vier Aberechnungsgebiete aufteilen. Dies sind die Teilbereiche Altkarthause, Karthause Ost, Neukarthause und der Bereich Fort Konstantin. Die Stadt bildet aus der gesamten Karthause ein Abrechnungsgebiet. Unsere Frage: Welchen Vorteil hat ein Grundstück am Fort Konstantin, wenn am Waldrand im Bereich Neukarthause, beispielsweise in der Austinstraße, der Bürgersteig erneuert wird? Hier lässt sich keine Vorteilslage begründen.

 

Problem 4:

Die Aufteilung in Stadtanteile und Anliegeranteile in den einzelnen Abrechnungsgebieten führt bereits jetzt zu massiven Diskussionen. Hierüber berichtet die RZ in ihrer Ausgabe vom 06.10.2021 und dies war Gegenstand in der Sitzung des Haushalts- und Finanzauschusses vom 04.10.2021, in der die Einführung der WKB nicht beschlossen wurde.

 

Die Ausführungen zeigen, dass die Umstellung auf die WKB mitnichten zum Selbstläufer wird, der in der Bevölkerung mit großer Zustimmung begleitet wird. Die FDP fordert in einem einstimmig gefassten Parteitagsbeschluss vom Oktober 2018 die Abschaffung der anachronistischen Ausbaubeiträge, die von den weiteren Koalitionsparteien (SPD und Grüne) in vielen anderen Bundesländern abgeschafft wurden. Die FDP wird sich daher weiterhin für die komplette Abschaffung der Ausbaubeiträge und für die allein sozial gerechte, steuerbasierte Finanzierung von kommunalen Straßen einsetzen. Dies ist in fast ganz Europa (einzige Ausnahme: Dänemark) und mittlerweile in den meisten Bundesländern so. Nur in Rheinland-Pfalz nicht.

 

Pressemitteilung der FDP-Ratsfraktion Koblenz vom 28.09.2021

 

Digitale Sprechstunde für Senioren bei der VHS Koblenz

 

Jetzt ist sie seit kurzem bei der Volkshochschule der Stadt Koblenz eingerichtet. Die digitale Sprechstunde für Senioren, aber nicht nur für Senioren. Insbesondere Menschen der älteren Generation sind oft hilflos oder haben Probleme bei der Bedienung von digitalen Geräten wie Handy, PC usw. um den Anschluss an die digitale Welt zu halten. Jetzt können sich die Bürgerinnen und Bürger persönlich über aktuelle Entwicklungen informieren und an ihren eigenen Geräten beraten lassen. Dafür hat die Volkshochschule den Experten, Dozent Thomas Braun, der für Rat und Antwort im persönlichen Gespräch zur Verfügung steht.

Lange und hartnäckig hat der kulturpolitische Sprecher der FDP, Arnold Thieltges sich an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gewandt, um einen entsprechenden Zuschuss des Landes zu erhalten. Jetzt hat das Land Rheinland-Pfalz einen Zuschuss von 14.000 € bewilligt. Wer also eine Beratung möchte, nimmt am besten sein digitales Gerät mit und geht zur Sprechstunde. Jeden Montag in der Zeit von 12.3o h-19.00 h findet die Sprechstunde in der Hoevelstr. 6 statt.

In dieser Zeit kann man ohne Anmeldung die digitale Sprechstunde aufsuchen.  Eine vorherige telefonische Anmeldung ist jedoch empfehlenswert, um Wartezeiten zu vermeiden. Auch auf der Internetseite der VHS ist ein entsprechender Hinweis zu finden, so der kulturpolitische Sprecher der FDP Koblenz, Arnold Thieltges.

 

Verfasser: Arnold Thieltges, Kulturpolitischer Sprecher der FDP

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung des

FDP Kreisverbandes Koblenz und der FDP-Ratsfraktion vom 02.06.2021

In der heutigen Ausgabe der RZ wird berichtet, das die Stadtverwaltung Koblenz eine Allgemeinverfügung für das gesamte Zentrum erlassen hat, nach der nicht nur der Alkoholkonsum verboten ist, sondern auch das Verweilen in diesem Gebiet. Auslöser für diese drastischen Maßnahmen sind die Ereignisse vom vergangenen Wochenende, bei denen in den späten Abendstunden am Münzplatz durch größere Ansammlungen von jungen Menschen z. T. die Abstandsregeln nicht eingehalten wurden und teilweise gegen die Maskenpflicht verstoßen wurde. Einher fanden gleichzeitig Ruhestörungen und Verschmutzungen statt. Das dies nicht hinzunehmen ist, dürfte unzweifelhaft sein.

Die Frage ist jedoch, wie man als Stadt darauf reagiert.

Das Ordnungsamt sollte natürlich die Personen, die hier auffällig wurden, namhaft machen und die jeweiligen Vergehen zur Anzeige bringen. Hierbei muss mit aller Konsequenz gegen die Verursacher vorgegangen werden.

Jedoch nun für das gesamte Zentrum zwischen Friedrich-Ebert-Ring und Mosel sowie zwischen Saarplatz und Rhein ein komplettes Alkohol- und Verweilverbot auszusprechen, löst das Problem nicht mal im Ansatz, sondern verlagert es lediglich. Der Kommentar von Martin Boldt bringt es auf den Punkt: während überall aufgrund der niedrigen Inzidenzen die Einschränkungen aufgehoben werden, geht Koblenz, das mit einer Inzidenz von ca. 15 den niedrigsten Wert in ganz RLP aufweist, den Weg von weiteren Verboten. Außerdem scheint es bei den Verantwortlichen für diese Maßnahmen noch nicht bekannt zu sein, dass die Ansteckungswahrscheinlichkeit im Außenbereich extrem niedrig ist. Für das Fehlverhalten einiger Mitmenschen nun alle Bürger in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken, ist ein nicht hinzunehmender Akt von Grundrechtseinschränkungen. Dieses Agieren ausschließlich mit Einschränkungen und Verboten reiht sich aber auch in die Gesamtsituation in Deutschland ein. Während im Oktober/November ganz schnell bei ansteigenden Inzidenzen vielfältige Freiheitseinschränkungen eingeführt wurden, diese auch nie einer wissenschaftlichen Evidenz unterzogen wurden, ist nunmehr seit April, seitdem die Zahlen stark rückläufig sind, zu beobachten, das die eingeführten Maßnahmen gefühlt homöopathisch zurückgenommen werden. Die laut Infektionsschutzgesetz niedrigste Stufe von 35 (Inzidenz) für einschränkende Maßnahmen ist in Koblenz bereits seit ca. 1 Woche unterschritten - von daher gibt es eigentlich keine Handhabe mehr für Freiheitseinschränkungen. Daher sollte die Stadt Koblenz sich nicht mit unverhältnismäßigen Verbotsmaßnahmen beschäftigen, sondern mit intelligenten Maßnahmen das Problem lösen.

Für den FDP Kreisverband:

Sven H. Schillings

Kreisvorsitzender

Für die FDP Ratsfraktion:

Christoph Schöll

Fraktionsvorsitzender

 

26.04.2021

Verkehrspolitische Visionen sehen anders aus

 

Das diametrale Gegenteil einer verkehrspolitischen Vision dokumentierte die Mehrheit des Koblenzer Rates in der Sitzung vom 22.04.2021.

Was war geschehen? Der Antrag der FDP-Fraktion „Verbundene Stadt“ befasste sich mit der Frage der Möglichkeit der unterirdischen Durchleitung der Bundesstraße 9 bis zum fahrradfeindlichen Saarplatz mit dem Ziel, die Stadtteile Rauental, Goldgrube und Moselweiss besser mit der Innenstadt zu verbinden. In Bad Godesberg wurde ein solches Tunnelprojekt bereits realisiert. In Freiburg steht der Baubeginn eines 1,9 Kilometer langen Strassentunnel kurz bevor, der den Durchgangsverkehr vom Schwarzwald in Richtung Autobahn A 5 unter die Erde führt. Im FDP-Antrag wurde auf ein „Jahrhundertprojekt“ und auf einen Denkanstoß hingewiesen, der mit Hilfe der Fachhochschule Koblenz angegangen werden sollte. Baudezernent Flöck verwies sogleich auf nicht im Haushalt vorgesehene Planungskosten von mindestens 600.000 €, obwohl im FDP-Antrag eine Zusammenarbeit mit der Fachhochschule angeregt wurde. Der CDU-Vertreter Mark Scherhag sprach von „Phantastereien“; der Grünen-Sprecher von Heusinger verwies auf hohe Kosten und darauf, dass die FDP „doch sonst sparsam mit Steuergeld umgehe“. Dass es sich um einen verkehrspolitischen Denkanstoß für eine bessere Zukunft ohne die Betonwüste einer Autobahn mitten durch die Stadt mit dem traurigen Höhepunkt am Saarplatz handelte, erkannte ausser der WGS und der Linken niemand. Alle von CDU, Grünen und SPD vorgebrachten Argumente gegen die Prüfung eines solchen Projekts können auch noch in 20, 30 oder 50 Jahren angeführt werden. Bedauerlicher Höhepunkt: 75% der Ratsmitglieder stimmten sogar gegen einen geänderten, gemeinsamen Antrag von WGS und FDP, Fördermöglichkeiten für eine Machbarkeitsstudie zu prüfen. Dies in einer Sitzung, die maßgeblich von der Verbesserung der Radmobilität geprägt war. Verkehrspolitische Visionen einer attraktiven Großstadt sehen anders aus. In Freiburg begannen die ersten Studien für einen Straßentunnel im Jahre 1984. Jetzt, 37 Jahre später, wird er Realität.

 

 

29.03.2021Pressemitteilung der FDP-Ratsfraktion Koblenz

Wussten Sie eigentlich, dass eine Autobahn mitten durch ihre schöne Stadt führt?“

 

FDP fordert Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Verlegung des Durchgangsverkehrs in ein Tunnelprojekt und eine barrierefreie An- und Abfahrt der Staustufe

 

„Wussten Sie eigentlich, dass eine Autobahn mitten durch ihre Stadt führt?“. Diese leicht provokante Frage stellte Prof. Dr. Simons von der Empirica AG bei der Präsentation der im Jahre 2017  von Haus & Grund Koblenz und der IHK Koblenz initiierten und finanzierten Schwarmstadtstudie. Simons zollte der Entwicklung von Koblenz zur „Perle am Mittelrhein“ höchstes Lob und belegte die stark gestiegene Attraktivität der Stadt mit vielerlei statistischen Daten. Als größtes Defizit diagnostizierte Simons damals die Verkehrsführung der

B 9 als „Autobahn mitten durch die Stadt“.

 

„Koblenz ist verkehrstechnisch beim städteplanerischen Leitbild der 60er Jahre stehengeblieben“, meint Christoph Schöll, stellvertretender Vorsitzender der FDP Ratsfraktion. Diese fordert nun in einem Antrag eine Machbarkeitsstudie zur Verlegung des Durchgangsverkehrs in ein unterirdisches Tunnelprojekt, in das auch die Verkehrsführung am Saarplatz eingebunden werden sollte.

 

Ziel einer solchen Lösung wäre das Zusammenwachsen der durch die B 9 vom Innenstadtbereich abgetrennten Stadtteile Goldgrube, Moselweiss und Rauental, ferner die Schaffung von Flächen für Wohnraum und Erholung mitten in der Stadt. „Natürlich wäre es eine sehr große Herausforderung und für Koblenz ein Jahrhundertprojekt“, so Christoph Schöll. 

 

Andere Städte, wie etwa Bonn-Bad Godesberg haben es, so Schöll, bereits vorgemacht. Freiburg wird mit seinem Stadttunnel 2023 beginnen. „Auch wenn es ein höchst ambitioniertes Projekt ist, sollten wir es prüfen, am Besten in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Architektur der Fachhochschule Koblenz“, so Schöll.

 

Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion bezieht sich auf die Herstellung einer barrierefreien Auf- und Abfahrt auf die Staustufe Koblenz als wichtiger Bestandteil der kürzesten Fahrradanbindung von Metternich in die Innenstadt. „Nachdem wir bei der jüngsten ADAC-Studie wieder bundesweit unter den fünf Großstädten mit der schlechtesten Fahrradinfrastruktur gelandet sind, ist unser Antrag zielführend“, so Schöll.

01.03.2021

Pressemeldung der FDP-Ratsfraktion Koblenz

Das Märchen von der Entlastung der Anlieger

Wiederkehrende Beiträge belasten Anlieger und entlasten Kommunen

Der wissenschaftliche Dienst des Landtages hat ein Gutachten zur Reform der Straßenausbaubeiträge erstellt. Darin wird die Warnung vieler Experten vor einer höheren Gesamtbelastung der Anlieger durch wiederkehrende Beiträge bestätigt. So wird prognostiziert, dass der Gemeindeanteil an den Gesamtkosten einer Maßnahme durch die Reform drastisch sinken wird. Dies widerlegt das Märchen, der Umstieg auf wiederkehrende Beiträge entlaste die Anlieger. Das Gegenteil ist der Fall. Die FDP-Ratsfraktion sieht sich daher in ihrer Forderung nach einem kompletten Beitrags-Aus bestätigt.

,,Wiederkehrende Beiträge sind für die Anlieger im Gesamtergebnis weit teurer als einmalige Ausbaubeiträge - das lässt sich in einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages selbst nachlesen. Das Politiker-Märchen einer Entlastung der Anlieger durch wiederkehrende Beiträge ist nun endgültig widerlegt", so Christoph Schöll, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion- ,,Wir haben wiederholt vor den gravierenden Nachteilen der wiederkehrenden Beiträge gewarnt. Dazu gehören allen voran die systembedingt sinkenden Gemeindeanteile, welche zu einer weit höheren Gesamtbelastung der Anlieger führen."

Die Landesregierung hatte die Kritik an den wiederkehrenden Beiträgen von sich gewiesen und ihre Reform beschlossen. Bis Ende 2023 soll die Umstellung von den Kommunen umgesetzt werden. Allerdings gehen die unabhängigen Experten des Landtages in ihrem Gutachten davon aus, dass sich der durchschnittliche Gemeindeanteil nach Vollzug der Beitragsreform dem Wert von etwa 20 bis 25 Prozent annähern wird. Laut dem Gemeindebund lag der durchschnittliche Gemeindeanteil in Rheinland-Pfalz vor der Reform jedoch bei rund 40 Prozent. ln Nordrhein-Westfalen, wo nur die Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen erlaubt ist, liegt der durchschnittliche Gemeindeanteil sogar bei rund 50 Prozent. Doch jeder Prozentpunkt weniger beim Gemeindeanteil erhöht wiederum den Anliegeranteil.

 ,,Wenn eine Kommune im Zuge eines Systemwechsels viele oder gar alle Gemeindestraßen zu einer Abrechnungseinheit zusammenfasst, dann verändern sich regelmäßig die Anteile zwischen dem Anliegerverkehr und dem Durchgangsverkehr. Was im System der einmaligen Ausbaubeiträge Anliegerverkehr war, bleibt auch im System der wiederkehrenden Beiträge Anliegerverkehr. Allerdings wird bei wiederkehrenden Beiträgen regelmäßig ein großer Teil des vormaligen Durchgangsverkehrs zum Anliegerverkehr umgewertet. Diese Mechanik lässt den Gemeindeanteil zulasten der Anlieger kräftig sinken", erklärt Schöll. ,,Gemessen an unserer Beitragsschätzung von 50 Millionen Euro pro Jahr würde die Reform über den reduzierten Gemeindeanteil zu einer jährlichen Mehrbelastung der Anlieger von etwa 12 bis 17 Millionen Euro führen. Würde man die extrem unrealistische Beitragsschätzung des Gemeindebundes von 600 Millionen Euro als Basis nehmen, dann führt die Reform sogar zu einer jährlichen Mehrbelastung von etwa 150 bis 200 Millionen Euro.

,, Allerdings haben nicht nur die Anlieger ein Problem. Für die Kommunen ist die Umsetzung der Reform gleichfalls schwierig,  weil z.B. die rechtssichere Bildung von Abrechnungseinheiten als Grundlage zum Erheben wiederkehrender Beiträge sehr problembehaftet ist. ,,Wiederkehrende Beiträge sind ein Bürokratiemonster - sowohl was die Erhebung der Beiträge bei den Bürgern betrifft als auch bei der Bildung von Abrechnungseinheiten", warnt Christoph Schöll. ,,Die Akzeptanz in den Räten schwindet immer mehr.  Viele Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz setzen die Beitragsreform vor der Landtagswahl erst nicht um. Wiederkehrende Beiträge sind eben keine Lösung sondern werfen viele Probleme auf.  Eine echte Lösung wäre die komplette Abschaffung der Ausbaubeiträge. Viele Bundesländer zeigen, dass es funktioniert. Bereits laufende Verfahren sollten aufgehoben und - wie in Bayern - eine Härtefallregelung für zurückliegende Verfahren bis 2017 - eingeführt werden".

 

03.02.2021

 

Rede zum Haushalt 2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Langner,

sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Mohrs,

sehr geehrte Frau Beigeordnete Scholz,

sehr geehrter Herr Beigeordneter Flöck,

 

die FDP-Fraktion wird dem vorliegenden Haushalt zustimmen.

 

Zunächst möchte ich im Namen unserer Fraktion der gesamten Stadtspitze, allen Mitarbeitern der Verwaltung und auch allen Mitgliedern des Rates der Stadt Koblenz für ihr Engagement bedanken. Ich bin Neuling im Rat und konnte somit in den vergangenen 18 Monaten erstmals einen Blick hinter die Kulissen der Stadt Koblenz werfen.

 

Ich stelle fest, dass wir über eine engagierte und in den jeweiligen Bereichen sehr fachkundige Stadtspitze verfügen. Gleiches gilt für die Mitarbeiter der Verwaltung.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir befinden und derzeit in der größten Krise, die unser Land nach dem 2. Weltkrieg überstehen muss. Die Politik hat versucht, unser Land mit Augenmaß durch die Krise zu steuern. Dies ist bislang - mit Ausnahme der Defizite bei der Beschaffung von Impfstoffen - besser gelungen als in vielen anderen Ländern.

 

Für alle Kommunen geht die Pandemie mit erheblichen Rückgängen im Bereich der Gewerbesteuer einher. Dies bedeutet, dass wir im kommenden Jahr und wohl auch im übernächsten Jahr den Gürtel enger schnallen müssen. In den vergangenen Jahren konnten wir aus übersprudelnden Steuerquellen aus dem Vollen schöpfen. Dies ist nun vorbei.

 

Ich betrachte als unsere Aufgabe, der Bevölkerung zu vermitteln, dass wir jetzt in einer Zeit leben, in der wir nicht mehr alle an die Kommunalpolitik herangetragenen Wünsche erfüllen können. Wir sind der Überzeugung, dass die Bürger dies auch einsehen. Uns geht es letztlich nicht anders, als jedem privaten Haushalt, dessen Einnahmen zurückgehen.

 

Wenn es Ziel ist, die Grund- und die Gewerbesteuer zur Schonung von Gewerbebetrieben und der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Koblenz als Wirtschaftsstandort nicht zu erhöhen, müssen wir uns die nächste Zeit in Ausgabendisziplin üben.

 

Die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung müssen wir nutzen, um Personalkosten auf allen Ebenen einzusparen. Auf diesem Weg müssen wir voranschreiten.

 

Dabei müssen wir auch selbstkritisch auf uns selbst schauen. Wir selbst, wie auch die Bundes- und Landespolitik sind es, die eine ausufernde Bürokratie mit einem immer höheren  Stellenaufkommen  zu verantworten haben. Laufend schaffen wir Stellen für Beauftragte in den verschiedensten Lebensbereichen; All dies führt zu Bürokratie und zu Mehrkosten. 

 

Gerade diejenigen, die der Stadt in den Haushaltsberatungen eine unverantwortliche Ausweitung der Personalkosten vorwerfen, haben in Mainz beschlossen, im Ausbaubeitragsrecht die wiederkehrenden Beiträge einzuführen. Diese Umstellung ist rechtlich – dies werden wir in den nächsten Jahren sehen – rechtlich sehr problematisch; hinzu kommt nun, dass wir den Bürgern in den verschiedenen Abrechnungsgebieten jährlich zehntausende Bescheide zustellen müssen.

 

Nachdem nun bereits acht Bundesländer die Ausbaubeiträge abgeschafft haben, ist dies in Rheinland-Pfalz nicht geschehen. Die im Stellenplan vorgesehenen drei Planstellen zur Bearbeitung der wiederkehrenden Beiträge werden – so meine Vorhersage – nicht ausreichen, den weitaus höheren Verwaltungsaufwand zu bewältigen. Hätten wir wie viele andere Bundesländer die Ausbaubeiträge abgeschafft, wären einige der 7 Planstellen weggefallen und wir hätten darüber hinaus keine neuen Stellen einplanen müssen. Ich kann somit die Kritik der Grünen an der Stadtspitze nicht nachvollziehen. Sie selbst haben maßgebend in Mainz für die ausufernde Bürokratie gesorgt. Um so erfreulicher ist es, dass sich die FDP und die CDU in ihren Landtagswahlprogrammen die sofortige Abschaffung der Ausbaubeiträge auf die Fahnen geschrieben haben. Dies wäre ein toller Beitrag zur Entbürokratisierung und Kosteneinsparung,

 

Die Bemühungen zur Herstellung eines attraktiven ÖPNV werden von uns ungeachtet der damit einhergehenden Kosten unterstützt. Auch die Verbesserung des Radwegesystems findet grundsätzlich unsere Zustimmung.

 

Aber hier gilt es, mit Augenmaß vorgehen. Als Kommune dürfen wir nicht den Fehler machen, die Vorstellungen einer Bevölkerungsmehrheit zur individuellen Mobilität einfach zu missachten. Koblenz war noch nie eine klassische Fahrradstadt wie etwa Münster und wird es auch aufgrund seiner topografischen Gegebenheiten nicht werden. Die Anlegung der Fahrradwege auf dem Berliner Ring auf dem Stadtteil Karthause mag dazu gedient haben, das Parken von Lkws zu verhindern. Die Fahrradwege selbst werden von der Bevölkerung nicht in Anspruch genommen.

 

Wir müssen in diesem Bereich behutsam vorgehen, denn die radikale Umsetzung vieler grüner Vorstellungen zur Fahrradmobilität wird auch die Verödung der Innenstadt weiter vorantreiben. Koblenz ist aber ein Oberzentrum mit einem Einzugsgebiet von mindestens 600.000 Menschen. Wir verfügen aber nicht – wie etwa die Metropolregion Köln/Bonn über einen leistungsstarken öffentlichen Personennahverkehr mit S- und U-Bahn. Die Menschen aus dem Umland werden Koblenz weiter mit dem PKW ansteuern, viele bald elektrisch, aber halt mit dem Auto. Hierauf müssen wir achten, insbesondere mit Blick auf den innerstädtischen Handel. 

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen aus meiner Tätigkeit als Anwalt im Immobilienrecht versichern, dass die Gewerberaummieten in guten Innenstadtlagen – auch in der Löhrstraße - derzeit geradezu kollabieren. Bei Neuvermietungen werden oft nur ein Drittel der Vormiete erzielt. Der städtische Einzelhandel wird vom Online-Handel und den Fachmärkten auf der grünen Wiese bedroht. Wir dürfen es nicht zulassen, dass wir die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem PKW so einschränken, dass sich nur noch Amazon und die Fachmärkte im Gewerbegebiet Mülheim-Kärlich die Hände reiben. Hier ist aus unserer Sicht mehr Augenmaß angezeigt, das wir bei vielen überzogenen Vorschlägen der grünen Fraktion nicht erkennen können.

 

Ich möchte noch kurz auf die Situation beim Gemeinschaftsklinikum eingehen. Die Diskussion der zurückliegenden 1 ½ Jahre hat mir bestätigt: Die langjährigen Bemühungen zur Schaffung eines erfolgreichen Gemeinschaftsklinikums in der geplanten Struktur sind gescheitert. Das Gemeinschaftsklinikum ist in seiner derzeitigen Struktur nicht überlebensfähig und wird zu einem Fass ohne Boden für den Haushalt der Stadt Koblenz.

 

Das Bemühen vieler im Rat vertretenen Fraktionen zur Beibehaltung der kommunalen Trägerschaft ist für uns nicht nachvollziehbar. Auch bei einer Privatisierung des Krankenhausbereiches wird jede Arbeitskraft gebraucht. Mit der Sana AG haben wir einen leistungsstarken Partner. Dabei möchte ich gar nicht den Slogan „Privat vor Staat“ heranziehen. Denn dazu ist das Thema zu sensibel. Wer sich aber mit der Krankenhauslandschaft in Deutschland beschäftigt, weiß, dass die kleinen Krankenhäuser als Vollversorger auf Dauer nicht überlebensfähig sind. Heute stand es noch in der RZ zu lesen.

 

Eine Umstrukturierung ist unabdingbar. Hier sollte man insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Ein-Standortlösung und die damit einhergehenden Kosten mit der Sana AG  zusammenwirken und sich deren Fachkompetenz zu Nutze machen. Die Sana AG genießt auch in den höchsten Kreisen der Landesregierung einen hervorragenden Ruf als seriöser privater Krankenhausbetreiber.

 

Für die notwendige Neustrukturierung werden sowohl in Geschäftsführung, wie auch in den Aufsichtsgremien Profis mit herausragender Sachkompetenz benötigt. Und deswegen setzen wir uns zumindest für eine Teil-Privatisierung ein. Dies bedeutet ja nicht, dass wir unseren Einfluss in den Aufsichtsgremien vollständig aufgeben.

 

Ein abschließendes Wort noch zur Entwicklung von Koblenz als Universitätsstadt: Hier sollten wir Abschied nehmen von unrealistischen Träumen zur Einrichtung einer juristischen oder medizinischen Fakultät. Das wird bereits aus Kostengründen nicht möglich sein und ist vor dem Hintergrund der umliegenden Universitätslandschaft auch nicht notwendig.  

 

Stark sind wir im Bereich der Informatik: Diese Stärke müssen wir unbedingt nutzen, um die Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft voranzutreiben. Mit der Compugroup, 1&1 und der EPG-Group verfügen wir in Koblenz und der Region über namhafte IT-Unternehmen, die händeringend nach Arbeitskräften suchen und vor allem gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen. Hier müssen wir ansetzen. Vorbild ist für mich die Wissenschaftsregion Jena, neben Koblenz die einzige deutsche Schwarmstadt im der Kategorie der Städte mit rund 100.000 Einwohner. Hier ist die Vernetzung von Wirtschaft und Forschung schon stärker vorangeschritten. Koblenz hat das Zeug zu einem attraktiven Hochschulstandort mit „Wohlfühl-Garantie“. Hieran müssen wir weiter arbeiten und finanzielle Mittel einsetzen. Dies ist dann gut investiertes Geld.

 

Zum: Wohnungsmarkt. Die Durchschnittsmiete beläuft sich nach dem neuen Mietspiegel auf 7,23 €/m². Dies ist moderat. Probleme bereiten allerdings die hohen Kosten für Neubauten, die in den vergangenen fünf Jahren um rund 30% gestiegen sind. Dies treibt auch die Mieten für neue Immobilien. Allerdings ergibt sich aus unserer Sicht eine leichte Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Ausweislich des Wohnungsmarktberichts der Statistik-Stelle hat sich die Zahl der Mieterinsertionen stark erhöht. Dies ein Indiz für eine Entspannung. Zudem hat Koblenz im Vergleich zu 2019 immerhin 600 Einwohner verloren.

 

Sehr grosse Probleme bereitet aber die Preisentwicklung bei den Eigenheimen. Hier ist der Markt völlig aus dem Ruder gelaufen. Dem kann nur durch die Ausweisung von Bauland entgegengewirkt werden.

 

 

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

 

 

 

 

 

02.02.2021

FDP-Fraktion will mit Wettbewerb digitale Bildung fördern

 

In der jetzigen Phase des Fernunterrichts wird zum einen deutlich, dass digitale Formate das gemeinsame Lernen im Klassenraum nicht ersetzen können. Gleichzeitig zeigt die Erprobung digitaler Lernformate, dass diese das Lernen nachhaltig unterstützen, erweitern und effektiver machen können: Neben den Schulplattformen und Videokonferenzsystemen ermöglichen zahlreiche größere und kleinere Softwarelösungen kollaboratives Arbeiten der Schülerinnen und Schüler online, die unkomplizierte Abfrage von Vorwissen und Meinungen, ja sogar medial gestützte Exkursionen in der näheren Umgebung sind digital gestützt möglich.

Die FDP-Fraktion möchte darauf hinwirken, dass digitale Lernumgebungen jetzt und in Zeiten des wiederkehrenden Präsenzunterrichts immer weiterentwickelt werden, um eine vielfältige und ansprechende Bildung zu sichern. Sie stellt deshalb im Stadtrat den Antrag, einen städtischen „Wettbewerb digitale Schule“ zu etablieren. Die Stadt Koblenz soll jährlich drei Projekte auszeichnen, die neue Tools zum optimierten Lernen hervorgebracht haben. Angesprochen sind die „Praktikerinnen und Praktiker“, also Lehrende sowie informatikbegeisterte Schülerinnen und Schüler sowie Informatikerinnen und Informatiker, die zugunsten verbesserter Bildung zusammenwirken.

„Dieser Wettbewerb erweitert das bestehende Spektrum von städtischen Auszeichnungen um den für die Zukunft so wichtigen digitalen Bereich“, betont Josef Scherkenbach, Mitglied im Schulträgerausschuss der Stadt. „Der Wettbewerb kann dazu beitragen, dass die Digitalisierung von Schulen endlich Positivschlagzeilen macht!“, bekräftigt Christoph Schöll, Ratsmitglied der FDP-Fraktion.

Vorgesehen ist, dass Apps, Lernspiele, Plattformen oder andere Formate, die Lernen digital ermöglichen oder optimieren, ausgezeichnet werden. Sollte der Stadtrat zustimmen, winken Preisgelder in Höhe von mehreren tausend Euro.

 

Pressemitteilung der FDP Koblenz

 

01.02.2021

FDP warnt vor Zweiklassengesellschaft bei den Ausbaubeiträgen

 

 

Viele bereits auch nur planungsmäßig begonnene Ausbaumaßnahmen in Koblenz – wie etwa die Bereiche Wallersheimer Weg und Südallee – müssen nach dem Kommunalabgabengesetz weiterhin mit hohen Einmalbeträgen abgerechnet werden, was für die Betroffenen mit hohen finanziellen Belastungen einhergehen wird. Für neue Ausbaumaßnahmen gelten hingegen die Regeln für die wiederkehrenden Beiträge. Hier werden die Eigentümer in einem Abrechnungsgebiet mit niedrigen wiederkehrenden Beitrag belastet. „Diese Ungleichbehandlung wird zu großem Unmut in der Bevölkerung führen“, prophezeit Christoph Schöll, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion.  „Die im Gesetz vorgesehene Verschonungsregel beinhaltet zwar, dass Adressaten eines Einmalbeitrages über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren von wiederkehrenden Beiträgen verschont bleiben. „Dies ist jedoch bei der Veranlagung mit einem hohen Einmalbeitrag ein schwacher Trost und hilft insbesondere älteren Eigentümern nicht weiter“, kritisiert Schöll die in den kommenden Jahren zu erwartende Ungleichbehandlung von Eigentümern in Koblenz. „Wir haben starke Zweifel, ob die gesetzliche Neuregelung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten wird“, so Schöll. Bedenkt man jetzt noch, dass die wiederkehrenden Beiträge große rechtliche Angriffsflächen wegen des Nachweises des Vorteils einer Ausbaumaßnahme für jedes einzelne in einem Abrechnungsgebiet liegende Grundstück bietet, gibt es nach Einschätzung der FDP-Ratsfraktion nur eine Lösung: Die sofortige Abschaffung der aus ihrer Sicht anachronistischen Ausbaubeiträge nach der Landtagswahl. „Politik lebt auch von der Akzeptanz einer Regelung in der Bevölkerung. Bei der hohen Belastung mit Einmalbeträge gab es diese Akzeptanz nicht und sie wird es auch bei der Umstellung auf die wiederkehrenden Beträge nicht geben. „Genau aus diesen Gründen wurden die Ausbaubeiträge in mittlerweile acht Bundesländern abgeschafft, nur in Rheinland-Pfalz nicht“, so der FDP-Politiker.     

 

 

 

 

11.01.2021

Beitrag zum „für alle Bürger – Mieter wie Eigentümer“ - wichtigen Thema der Reform der Grundsteuer.

 

Die Grundsteuer ist eine der wenigen Steuerarten, die ausschließlich den Kommunen zufließt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der Grundsteuer mit seinem Urteil vom April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis spätestens 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Ab 2025 gelten dann für die Grundsteuerbemessung neue Maßstäbe. Die Bundesländer haben dabei die Wahl, ob sie eigene Rechnungsmodelle nutzen oder das Bundesgesetz, auch „Scholz-Modell“ genannt. Hier finden sich als Bewertungs-Parameter der Bodenrichtwert, das Baujahr, die Nutzungsart, aber auch die Höhe der Mieteinkünfte.

 

Unterm Strich handelt es sich beim „Scholz-Modell“ besonders wegen der Bewertung der Höhe der Mieteinkünfte um ein sehr aufwendiges Verfahren mit viel Streitpotenzial. Auch der Verwaltungsaufwand explodiert: Schätzungen zufolge müssten mindestens 300 neue Stellen in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung geschaffen werden. Wollen wir immer mehr teure Bürokratie?

 

Anonyme Stimmen aus der Finanzverwaltung lassen befürchten, dass bereits die Besetzung der vielen neuen Stellen mit qualifiziertem Personal aufgrund der tariflichen Situation und dem angespannten Arbeitsmarkt schwierig, wenn nicht unmöglich wird.

 

Wegen des drohenden Bürokratiemonsters „Scholz-Modell“ und des Bewertungsaufwandes haben sich die Bundesländer eine Öffnungsklausel in das Gesetz schreiben lassen, die es erlaubt, eigene Regeln bei der Erhebung festzulegen.

 

So kann die Grundsteuer auch einfach anhand der Grundstücks- und Wohnfläche, ggfs. unter Hinzunahme eines Lagefaktors ermittelt werden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Es werden nur wenige Daten benötigt. Diese Berechnung können Bürger wie Unternehmen leicht nachvollziehen und die Finanzverwaltung hat wenig Aufwand.

 

Aus diesem Grunde favorisiert auch die FDP-Bundespartei und auch die FDP-Ratsfraktion das sog. Flächenmodell. Etwa die Hälfte der Bundesländer arbeiten an einem eigenen Flächenmodell für die Berechnung der Grundsteuer.

 

Derzeit halten nur noch sechs Bundesländer am verwaltungsaufwendigen „Scholz-Modell“ fest: Berlin, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, alles Bundesländer unter SPD- oder Linken-Führung. Einen Gesetzesbeschluss gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, das sich für ein einfaches und unbürokratisches Bodenwertmodell entschieden hat. Bayern wird in Kürze mit einem ganz einfachen Flächenmodell folgen.

 

Viel Zeit bleibt den anderen Ländern nicht mehr, denn von 2025 an muss die neue Steuer greifen; die Vorbereitungen können aber Jahre dauern. Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, das Saarland und sogar die Heimatstadt von Olaf Scholz, die Hansestadt Hamburg lehnen das „Scholz-Modell“ ab und wollen einfachere Flächenmodelle einführen.

 

Die Grundsteuer muss von Eigentümern gezahlt werden; Mieter werden jedoch über die Umlage der Betriebskosten zur Kasse gebeten. Zwar haben Bund und Länder das Ziel ausgegeben, die neue Grundsteuer unterm Strich stabil zu halten. Insbesondere bei Anwendung des „Scholz-Modells“ – dies zeigen Berechnungen – wird es jedoch in guten Lagen zu erheblichen Mehrbelastungen kommen.

 

Hinzu kommen Bestrebungen von SPD, Grünen und Linken, die Grundsteuer aus dem Katalog der umlagefähigen Betriebskosten herauszunehmen, so dass die Grundsteuer danach auch bei Mehrfamilienhäusern nur noch vom Eigentümer gezahlt werden muss.

 

Schauen Sie sich daher vor der Landtagswahl die Wahlprogramme der Parteien an und entscheiden Sie sich für eine der Parteien, die das bürokratische und teure „Scholz-Modell“ vermeiden. Die FDP-Ratsfraktion bevorzugt ein Modell, bei dem nur die die Flächen von Grund und Boden sowie von Gebäuden in die Berechnung einfließen. Nur so werden ausufernde Bürokratie und viele neue und teure Planstellen verhindert.

 

 

11.01.2021

 

Erneuter Beitrag zum leidigen Thema der Ausbaubeiträge

 

Was sind Ausbaubeiträge überhaupt?

 

Sie werden von Grundstückseigentümern erhoben, um die Kosten für Anschaffung, Herstellung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen zu decken.

 

Aber wer nutzt diese Infrastruktur? Richtig: Straßen, Wege und Plätze werden von allen Bürgern, auch Gewerbetreibenden und Mietern, mithin von allen und nicht nur von Grundstückseigentümern genutzt. Zahlen sollen für die Infrastruktur aber nur die Eigentümer und nicht die Allgemeinheit, welche die Infrastruktur nutzt.

 

Bis 2020 wurden die Ausbaubeiträge in Form hoher Einmalbeträge erhoben. Dies führte über Jahrzehnte hinweg zu massiver sozialer Ungerechtigkeit: Oft waren junge Familien oder Rentner mit geringen Einkommen Adressaten von fünfstelligen Bescheiden, nicht selten in einer Größenordnung von über 30.000,00 €.

 

Im vergangenen Jahr wurde das System weitgehend auf sogenannte wiederkehrende Beiträge umgestellt, die für einzelne Abrechnungsgebiete innerhalb einer Gemeinde erhoben werden. Dieser Systemwechsel soll den einzelnen Eigentümer geringer belasten. Diese wiederkehrenden Beiträge wurden vom Bundesverfassungsgericht auch grundsätzlich anerkannt, aber nur unter einer entscheidenden Bedingung: Von einer Baumaßnahme in einem Abrechnungsgebiet muss jedem veranlagten Grundstück ein konkret individuell zurechenbarer Vorteil vermittelt werden. Dieser lässt sich aber in vielen Fällen rechtlich nicht sicher begründen.

 

Aus diesem Grund und mit einer Vielzahl weiterer Argumente rät der renommierteste deutsche Ausbaubeitragsrechtler, Herr Prof. Dr. Hans-Joachim Drehhaus, langjähriger Richter am Bundesverwaltungsgericht, von der Einführung der wiederkehrenden Beiträge ab. Er plädierte im Gesetzgebungsverfahren im Mainzer Landtag für intelligentere Systeme zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur, wie sie bereits in anderen Bundesländern angewendet werden.   

 

Weiterer großer Nachteil der Wiederkehrenden Beiträge: Sie führen aufgrund der im Vergleich zu den Eimalbeiträgen explodierenden Anzahl von Beitragsbescheiden zu einer massiven Stellenausweitung im Bereich des kommunalen Beitragswesens. Im Haushaltsplan der Stadt Koblenz für 2021 sind 3 neue Planstellen vorgesehen. In einer zurückliegenden Ratssitzung sprach der Baudezernent sogar von sieben neue Planstellen. Wollen wir diese ausufernde und teure Bürokratie?

 

Die gesamte soziale, rechtliche und verwaltungstechnische Problematik der Ausbaubeiträge führte letztlich dazu, dass sie in Bayern, Hamburg, Berlin, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und jüngst in Sachsen-Anhalt unter maßgeblicher Mitwirkung von SPD und Grünen ganz abgeschafft wurden.

 

Nur eben in Rheinland-Pfalz unter SPD-Führung nicht!

 

Übrigens: In Baden-Württemberg wird die kommunale Infrastruktur seit dem Ende des 2. Weltkrieges über das allgemeine Steueraufkommen finanziert. Ausbaubeiträge gab es dort noch nie. Baden-Württemberg beweist, dass es auch ohne anachronistische Ausbaubeiträge gelingt, eine funktionierende kommunale Infrastruktur aus dem allgemeinen Steueraufkommen sicherzustellen. Wieso soll das in Rheinland-Pfalz nicht möglich sein?

 

Achten Sie daher bei der Landtagswahl im kommenden März darauf, ihr Kreuz bei einer der Parteien zu machen, die sich in ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung der Ausbaubeiträge einsetzt. Die FDP spricht sich in ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung der anachronistischen Ausbaubeiträge aus. Gleiches fordert die FDP-Ratsfraktion seit langem.

 

 

01.12.2020 Pressemitteilung

 FDP Koblenz - Arbeitskreis Bildung vor großer Herausforderung

Neue Ideen entwickeln – bestehende Strukturen stärken 
 
Für die F D P ist Bildung ein Bürgerrecht. Ziel muss es auch in Koblenz sein, unseren Kindern und Jugendlichen die Entwicklung zu mutigen, eigenständigen und selbstverantwortlich handelnden Persönlichkeiten zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist für die F D P Koblenz das Thema Bildung schon seit langem und gerade in dieser Zeit von Pandemie und Corona ein wichtiges zentrales Zukunftsthema.
 
Der Kreisvorstand der F D P Koblenz hat aus diesem Grund bereits Ende letzten Jahres die Schaffung von zusätzlichen Arbeitskreisen beschlossen, die sich neben den umfangreichen Kreisvorstandsarbeiten u.a. mit dem Thema Bildung eigenständig und in eigenen Sitzungen befassen.
 
Unter der Tandemleitung von zwei erfahrenen Pädagogen und aktiven Lehrkräften, hat der Arbeitskreis bereits vor einiger Zeit die Arbeit aufgenommen. Weitere erfahrene Lehrer und Lehrerinnen aus den Reihen der F D P aus den verschiedensten Schulformen der Stadt Koblenz arbeiten im Arbeitskreis mit. Ebenso unterstützt Josef Scherkenbach, als bildungspolitischer Sprecher der FDP Fraktion Koblenz und Mitglied im Schulträgerausschuss die Arbeit an diesem wichtigen Zukunftsthema. Weiter arbeiten im neuen Arbeitskreis auch Spezialisten aus Bereichen der freien Wirtschaft mit. 
 
„Bildung ist in unserer Gesellschaft der Schlüssel zur sozialen Sicherheit und gesellschaftlichen Teilhabe“, so Josef Scherkenbach. „Wir müssen hier in Koblenz für eine ansprechende Lernumgebung sorgen. Dies ist bei 43 Schulen in Koblenz als Oberzentrum und mit seinem Sanierungsstau nicht so einfach“
 
Hauptthemen des FDP Arbeitskreises waren im ersten halben Jahr der Tätigkeit aus diesem Grund natürlich der Fortschritt der digitalen Ausrüstung der Schulen und die erheblichen notwenigen Maßnahmen zur Schulsanierung.
 
Christoph Schöll, stv. Fraktionsvorsitzender der FDP Fraktion Koblenz, freut sich über die Zusammenarbeit und neuen Ideen aus diesem Arbeitskreis. Er wies darauf hin, dass alle Lehrerinnen und Lehrer mit ihrem täglichen Einsatz einen tollen Job machen. Gerade in Zeiten der Corona Pandemie leisten die Pädagogen und Pädagoginnen mit großem Engagement einen entscheidenden Beitrag, damit unseren Kindern eine Welt voller Chancen offensteht. „Wir müssen dieses Engagement nach allen Möglichkeiten politisch unterstützen“ so Christoph Schöll.
 
 

 

23.11.2020

Pressemitteilung der F D P Koblenz für weitere Radverbindungen

Rad- und Fußwegverbindung zwischen Bubenheim und Kesselheim soll endlich ausgebaut werden
 
Bereits seit Jahren beanstandet die F D P Koblenz die fehlende Radanbindung zwischen den Koblenzer Ortsteilen Bubenheim und Kesselheim. Josef Scherkenbach, FDP Mitglied aus dem Ortsteil Bubenheim: „Nur mit großen Umwegen ist für Fußgänger und Radfahrer Kesselheim erreichbar. Viele Arbeitnehmer aus Bubenheim /Metternich und Rübenach, die im Gewerbegebiet Kesselheim arbeiten, würden von einer solchen Verbindung profitieren. Gleiches gilt natürlich auch für Arbeitnehmer/-innen aus Kesselheim, die aufgrund des immer größerer werdenden Arbeitsplatzangebotes auf Bubenheimer Seite (Ikea, Saturn, Globus, DEBEKA usw.) arbeiten“ Deshalb brachte die FDP im Sommer einen erneuten Antrag zur Aufnahme einer Planung in den Stadtrat. Christian Kipping, FDP Experte u.a. für ÖPNV und Radmobilität der, den Antrag federführend erarbeitete, verweist darauf, dass auch im Verkehrsentwicklungsplan 2030 eine solche Maßnahme wünschenswert sei. Corona bedingt erfolgte eine Verweisung in den Ausschuss Stadtentwicklung. In der Stellungnahme der Stadtverwaltung befürwortete die Stadt den Antrag der FDP und bestätigte den Handlungsbedarf. Die Stadt möchte jedoch erst noch eine Studie/Abschlussarbeit der Hochschule Koblenz abwarten, die sich genau mit diesem Thema beschäftigt, um dann im Ausschuss Anfang 2022 über weitere Maßnahmen und Vorschläge zu beraten. Christoph Schöll, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion dazu: “Wir haben dieses Thema weiter im Blickfeld. Nachdem für die Bevölkerung von Bubenheim und Metternich der Radwegeausbau entlang der neuen Nordentlastung/-tangente ein wahres Fiasko ist, hoffen wir, dass die Stadt diese wichtige Planung für Bubenheim nicht aus den Augen verliert“.
 
 
 
 
 
 
                      

 

06. Juli 2020

Pressemitteilung: FDP begrüßt Teilnahme am EVM Projekt:

Im Rahmen der letzten Ausschusssitzung der Kommunalen Servicebetriebe Koblenz wurde den Mitgliedern die Teilnahme des Servicebetriebes an einem EVM Pilotprojekt vorgestellt. Im Rahmen einer Testphase sollen bestimmte stark frequentierte Müllcontainer mit Sensoren ausgestattet werden. Diese messen automatisch die Füllstände und übermitteln die Werte an die Zentralrechner.

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02. Juli 2020

FDP fordert Aktivität bein Thema "Cafe Rheinanlagen"

Die Koblenzer Rheinanlagen sind nicht zuletzt durch die hervorragenden Investitionen zur BUGA 2011 zur wertvollen Flaniermeile geworden. „Aber für die Koblenzer Bürger in der südlichen Vorstadt und dem Oberwerth wie auch für viele Radtouristen der Rheinstrecke fehlt dort seit Jahren eine gehobene Gastronomie mit hygienischen Toilettenanlagen“, so Christoph Schöll, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion.

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23. Juni 2020

Pressemitteilung: FDP-Fraktion begrüßt Ortskernentlastung

FDP Koblenz: „Umgehung Bubenheims geht endlich voran". Durch die Fertigstellung der Nordentlastung (Nordtangente) und die Ansiedlung von Globus und vielen weiteren Firmen im Dienstleistungs- Zentrum Bubenheim/Metternich, hat sich die Verkehrsbelastung im Stadtteil Koblenz Bubenheim massiv verschärft.

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23. Juni 2020

FDP-Frakion fordert Bauland für junge Familien

FDP Koblenz kritisiert familienfeindliches Verhalten von Bündnis 90/die Grünen. Diese wollen Ausweisung von Bauland verhindern. Bereits im Januar beantragte die FDP-Ratsfraktion die Ausweisung von weiterem Bauland für Einfamilienhäuser in Koblenz. „Gerade junge Familien suchen in Koblenz Bauland und weichen wegen fehlender Möglichkeiten in die Region aus“ so Christoph Schöll, stellvertretender Vorsitzender der FDP Ratsfraktion.

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08. Juni 2020

FDP-Fraktion ist für Flächenmodell bei der Grundsteuer

Landesregierung möchte das „Scholz-Modell“ durchsetzen - FDP-Ratsfraktion warnt vor „Bürokratiemonster“.

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11. Mai 2020

Umstellung von Ausbaubeiträgen mit nahezu unlösbaren juristischen Problemen

Rot-Grün möchte das Thema „Ausbaubeiträge“ für die Landtagswahl 2021 „abzuräumen“. Der Umstieg auf "Wiederkehrende" ist mit nahezu unlösbaren juristischen Problemen verbunden. So geht der renommierteste deutsche Ausbaubeitragsrechtler, Prof. Dr. Driehaus, in einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren des Landtages davon aus, dass eine rechtssichere Ausgestaltung wiederkehrender Beiträge nicht möglich ist.

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30. April 2020

Neue Beiträge, alter Streit

Mit der Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge unternimmt die Ampelkoalition in Mainz den untauglichen Versuch, das Thema „Ausbaubeiträge“ für die Landtagswahl 2021 „abzuräumen“. Die FDP hat gegen die Position von Rot-Grün auf ihrem Parteitag im Oktober 2018 einen einstimmigen Beschluss zur generellen Abschaffung der Ausbaubeiträge gefasst.

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27. April 2020

FDP-Fraktion befürwortet CDU-Forderungen

ADD hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Die FDP-Fraktion wird den Antrag der CDU zur Entlastung und Förderung der Koblenzer Wirtschaft in der Ratssitzung am 07.05.2020 uneingeschränkt befürworten. „Wir stehen in der größten Wirtschaftskrise seit Gründung der Bundesrepublik und müssen die besonders betroffenen Unternehmen auch auf kommunaler Ebene unterstützen, notfalls auch um den Preis einer erhöhten Schuldenaufnahme“, so der Fraktionsvorsitzende Friedhelm Pieper.

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03. März 2020

Pressemitteilung:

Die FDP Fraktion fordert die Stadt Koblenz auf, rheinland-pfälzisches Baustellenmanagementsystem zu nutzen. Die Freien Demokraten fordern die Stadt Koblenz auf, das kürzlich von Verkehrsminister Dr. Volker Wissing gestartete digitale Baustellenmanagementsystem ,,Baustelleninfo digital" zu nutzen.

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19. Februar 2020

Aubaubeiträge Abschaffen:

Die Diskussion um die Ausbaubeiträge wird immer absurder. Eine Sprecherin der FDP plädiert für wiederkehrenden Beiträge, obwohl die FDP auf ihrem letzten Landesparteitag einen einstimmigen (!) Beschluss für die Abschaffung gefasst hat.

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17. Februar 2020

Pressemitteilung 17.02.2020:

Die FDP-Fraktion gratuliert Martina Gondro, Christopher Altenhof, Jens Schwietring und  Josef Scherkenbach zur Wahl in den Vorstand des Kreisverbandes der FDP Koblenz. Ratsmitglied Christoph Schöll wird die Koblenzer FDP als Delegierter auf dem Bezirks- und Landesparteitag vertreten. Damit wird die Koblenzer Kommunalpolitik direkt auf Bezirks- und Landesebene gebracht.

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10. Februar 2020

Baudezernent Flöck liefert weitere Argumente für die Abschaffung der Ausbaubeiträge

Als „weiteres Plädoyer für die Abschaffung der Ausbaubeiträge“ wertet die FDP-Ratsfraktion die Ausführungen von Baudezernent Bert Flöck in der letzten Ratssitzung zum schwierigen Umstieg von Einmalbeiträgen auf wiederkehrende Beiträge.

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10. Februar 2020

FDP begrüsst Beschluss „Bauland für Einfamilienhäuser“

Die Preise für Einfamilienhäuser sind in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegen. Viele junge Familien weichen in die Region aus, obwohl sie sich Koblenz als Wohnort wünschen. Die FDP-Ratsfraktion begrüsst daher den Ratsbeschluss, die Ausweisung von Flächen für den Einfamilienhausbau voranzutreiben.

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16. Januar 2020

FDP-Ratsfraktion lehnt Ausbaumaßnahmen in Koblenz bis zur Landtagswahl ab

FDP-Ratsfraktion wird ab sofort, mit voller Unterstützung durch den Kreisverband, alle Beschlüsse zu neuen Ausbaumaßnahmen in Koblenz bis zur Landtagswahl 2021 ablehnen.

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